AGB / Beherbergungsvertrag / Pension Allebrodt KG
Sehr verehrter Gast!
Wir sind bemüht, auftretende Probleme auf kulante Weise zu klären und für beide Seiten eine
zufriedenstellende Lösung anzustreben. Zu Ihrer und unserer Sicherheit dienen die
Bestimmungen im Beherbergungsvertrag.
1.Zustandekommen
Der Vertrag ist an keine Formvorschriften gebunden. Er ist abgeschlossen, sobald einer der
Vertragspartner (Gast und Pensionsinhaber oder Vertreter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen)
das Angebot des Anderen annimmt. Diese verbindliche Annahme (Reservierung) kann
mündlich, schriftlich oder telegrafisch als Reiseanmeldung erfolgen. Vertragspartner des
Gastwirtes ist der Gast, der in seinem Namen oder im Namen Dritter den
Beherbergungsvertrag abgeschlossen hat und für die Zahlung der Rechnung verantwortlich
ist. Der Beherbergungsvertrag kann nur in beiderseitigem Einvernehmen geändert oder
rückgängig gemacht werden (siehe Punkt 9 und 10 des Vertrages). Eine verbindliche
Ferienhaus- und Zimmerbuchung kann nur schriftlich rückgängig gemacht werden. Bei
Nichtinanspruchnahme eines bestellten Zimmers/Ferienhauses ist der Besteller des Quartiers
zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet. Dabei ist es unerheblich, ob ein Eigen-oder
Fremdverschulden vorliegt (§ 552 BGB). Erfolgt keine Anreise zum vereinbarten Reisetermin
werden die Stornogebühren entsprechend dem Punkt 10 des Vertrages fällig.
2.Dauer des Vertrages
Der Vertrag kann für eine bestimmte oder unbestimmte Dauer abgeschlossen werden.
3.Vertragserfüllung
Pensionsinhaber und Gast sind verpflichtet, die Vertragsvorschriften einzuhalten.
4.Vertragsbruch
Jeder schwere oder fortdauernde Vertragsbruch berechtigt den geschädigten Vertragspartner
zur fristlosen Vertragskündigung.
5.Vertragsgemäßer Gebrauch
Der Gastwirt hat die gemietete Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch in einem geeigneten
Zustand zu überlassen, während der Gast die gemietete Sache vertragsgemäß zu benutzen und
pfleglich zu behandeln hat.
6.Haftung
Der Pensionsinhaber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Gastes nach der Aufnahme
in dem Beherbergungsbetrieb, es sei denn, dass Beschädigungen nachweislich dem
Beherbergungsbetrieb anzulasten sind. Gäste, deren Besucher und Haustiere haften gegenüber
dem Gastwirt für jeglichen von ihnen verursachten Schaden an Personen, Gebäuden, Möbeln
und Inventar vor Ort.
7.Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem auf der Homepage
veröffentlichten Informationen und dem Prospekt. Der Pensionspreis gilt wie mit der
Buchungsbestätigung bestätigt. Neben - abreden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie
schriftlich bestätigt sind. Für berechtigte Beschwerden ist dem Pensionsinhaber eine
angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Versäumt der Gast, berechtigte
Mängel anzuzeigen, verliert er den Anspruch auf etwaige Minderung.
8.Bezahlung
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung bzw. des Beherbergungs- und Mietvertrages wird
innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung fällig, wenn diese vereinbart wurde. Die Restzahlung
wird bei Anreise fällig. Grundsätzlich ist der Mietpreis bei Anreise zu bezahlen. Andere
Zahlungsvereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der Schriftform. Letzte Zahlungsfrist
für erbrachte Leistungen ist der Abreise-tag des Gastes bei Vorlage der Rechnung. Die
Rechnung ist bar oder mit Scheck in Landeswährung zu begleichen. Bei Zahlungsunfähigkeit
eines Gastes ist der Gastwirt berechtigt, eingebrachte Gegenstände von Wert als
Zahlungsgarantie einzubehalten und Verzugszinsen für seinen Vertragserfüllungsanspruch zu
verlangen (BGB §§ 288, 284).
9.Rücktritt/Kündigung durch die Pension
Wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, wie Krisen, Streiks, Naturkatastrophen,
Epidemien, Mobilmachung, Unruhen und Zerstörungen von Unterkünften kann der Vertrag
durch uns gekündigt werden, abzüglich einer Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen.
10.Rücktritt/Kündigung durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam,
sobald die entsprechende schriftliche Erklärung bei uns eingeht (Posteingangsstempel). Die
dadurch entstandenen Stornogebühren zwischen Rücktritt und Mietbeginn sind, laut
Empfehlung der DEHOGA, wie folgt gestaffelt:
Pensionszimmer
bis 30 Tage vor Reisebeginn = 0 %
bis 14 Tage vor Reisebeginn = 30 %
bis 3 Tage vor Reisebegin = 50 %
bei Nichtanreise ohne Nachricht = 100 %
Ferienwohnung
bis 45 Tage vor Reisebeginn = 10 %
bis 30 Tage vor Reisebeginn = 30 %
ab 14 Tage vor Reisebeginn = 50 %
bei Nichtanreise ohne Nachricht = 100 %
Schließen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ab!
11.Ausschlussfristen
Ansprüche auf nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Gast innerhalb eines Monats nach
Vertragsende schriftlich anzuzeigen, da nach sechs Monaten diese verjähren.
12.Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen die Pension ist Lennestadt.
13.Schlussbemerkung
Um unnötige Rücktrittskosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Kostenrückerstattung von Seiten der Pension kann bei
Nichtanreise nur erfolgen, wenn wir die Mietsache für den reservierten Zeitraum
weitervermittelt bekommen.